Voraussetzungen für die Aufnahme

Schutzimpfungen

Trotz guter Pflege und ausgewogener Ernährung stellen Viruserkrankungen eine große Gefahr für die Gesundheit aller Katzen dar. Daher sind folgende gültige Schutzimpfungen erforderlich:

·       Katzenseuche

·       Katzenschnupfen

·       Tollwut (bei Freigängern)

·       Leukose (wird empfohlen)

Bitte bringen Sie den gültigen Impfpass mit, er wird für die Dauer des Aufenthalts in der Pension hinterlegt. Nicht geimpfte Katzen dürfen nicht aufgenommen werden.

Wurm- und Flohbehandlung

Ihre Katze muss spätestens 2 Wochen vor der Aufnahme in „Tina´s Katzenpension“ entwurmt werden.
Außerdem sollte die Katze floh- und zeckenfrei und aufgrund einer entsprechenden Prophylaxe geschützt sein.

Kastration

Aus verständlichen Gründen muss die Katze/ der Kater kastriert sein. 

Hier finden Sie unseren Pensionsvertrag! (PDF-Download)

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