Voraussetzungen für die Aufnahme
Schutzimpfungen
Trotz guter Pflege und ausgewogener Ernährung stellen Viruserkrankungen eine große Gefahr für die Gesundheit aller Katzen dar. Daher sind folgende gültige Schutzimpfungen erforderlich:
· Katzenseuche
· Katzenschnupfen
· Tollwut (bei Freigängern)
· Leukose (wird empfohlen)
Bitte bringen Sie den gültigen Impfpass mit, er wird für die Dauer des Aufenthalts in der Pension hinterlegt. Nicht geimpfte Katzen dürfen nicht aufgenommen werden.
Wurm- und Flohbehandlung
Ihre Katze muss spätestens 2 Wochen vor der Aufnahme in „Tina´s Katzenpension“ entwurmt werden.
Außerdem sollte die Katze floh- und zeckenfrei und aufgrund einer entsprechenden Prophylaxe geschützt sein.
Kastration
Aus verständlichen Gründen muss die Katze/ der Kater kastriert sein.
Hier finden Sie unseren Pensionsvertrag! (PDF-Download)